Was Sie beim Schreiben von Briefen beachten sollten

In der Regel sind die Forderungen oder Bitten für den Einzelfall in der Urgent Action bereits vorgegeben. Damit nicht alle Briefe gleichlautend sind, ist es durchaus üblich, sich auf einige wenige Forderungen zu beschränken. Stellen Sie den Fall zunächst kurz vor und formulieren Sie Ihre Bitten klar und logisch.

Zitieren Sie wo immer angebracht die entsprechender Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Damit verstärken Sie nicht nur Ihre Bitten, Sie verdeutlichen dem Adressaten vielmehr auch, daß es Ihnen im konkreten Fall ausschließlich um die Einhaltung der Menschenrechte geht und Sie darüber hinaus keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates wollen.

Markieren Sie die Namen der Betroffenen in Fettschrift. Auch wenn der Sachbearbeiter Ihre Sprache nicht versteht, er wird den Brief sofort richtig einordnen können. In der Regel hat er zum gleichen Fall bereits hunderte von Zuschriften erhalten, so daß es im Einzelfall vielleicht weniger auf die inhaltliche Darstellung ankommt, als vielmehr darum, daß sich eine weitere Person für den Fall eingesetzt hat.

Die Briefe sollten stets formal korrekt und höflich sein. Ein aggressiver Ton kann dem Anliegen mehr schaden als nutzen.

Wenn Sie die Landessprache des konkreten Falls gut beherrschen, schreiben Sie in der Landessprache. Ansonsten ist gutes Englisch aber auch Deutsch zulässig.


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